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(A) Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (inklusive Verspätungsschutz)
Wenn Sie von Ihrer Reise aus versichertem Grund zurücktreten müssen,
werden Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die
Mehrkosten des verspäteten Reiseantritts erstattet. Versicherte Rücktrittsgründe
sind z.B. unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung,
Tod, unerwartete betriebsbedingte Kündigung oder Arbeitsplatzwechsel sowie neu: Einreichung
der Scheidungsklage, und vieles mehr. Ihr Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen
Schadens, mindestens 25 Euro je Person.
(B) Reiseabbruch-Versicherung
Wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen oder unterbrechen
müssen, werden Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Beendigung oder Unterbrechung einer
Reise erstattet. Ihr Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen
Schadens, mindestens 25 Euro je Person.
(C) Umbuchungsgebührenschutz [NEU]
Wenn Sie Ihre Reise innerhalb der gebuchten Saison umbuchen müssen, erstatten
wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis je 40 Euro
je Person bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt.
(D) Reise-Kranken-Versicherung
Wenn Sie z. B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden,
werden Ihnen u. a. die Kosten einer medizinischen notwendigen ambulanten
oder stationären Heilbehandlung und des medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports
bei akut auftretenden Krankheiten oder Unfallverletzungen im Ausland
erstattet sowie auch Überführungs-/Bestattungskosten im
Todesfall. Bei Reisen in Deutschland wird z.B. bei stationärem Krankenhausaufenthalt ein Krankenhaustagegeld bis € 50,- pro Tag gezahlt.
Ihr Selbstbehalt beträgt 75 Euro je Schadenfall.
(E) 24h-Notfall-Assistance
Die 24h-Notfall-Assistance erstattet Ihnen Such-, Bergungs- und Rettungskosten
bis max. 5000 Euro bei einem Unfall und organisiert für Sie weltweit, rund
um die Uhr Hilfe bei Notfällen, z.B. bei Krankheit, Unfall oder
Tod, Verlust von Dokumenten oder Reisezahlungsmittel, Strafverfolgungsmaßnahmen,
Betreuung minderjähriger Kinder bei Krankheit/Unfall der Eltern und vieles
mehr.
(F) Reisegepäck-Versicherung
Wenn Ihr Reisegepäck während der Reise abhanden kommt, zerstört
oder beschädigt wird, wird Ihnen der Zeitwert des Reisegepäcks,
auch inklusive EDV-Geräte, Brillen/Kontaktlinsen sowie Geschenke und
Reiseandenken bis zu 2.000 Euro je Person ersetzt. Bei notwendigen Ersatzkäufen
aufgrund verspätetet ausgeliefertem Reisegepäck werden Ihnen jetzt neu bis zu 500 Euro erstattet.
Ihr Selbstbehalt beträgt 75 Euro je Schadenfall.
Hinweise:
Der Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise, spätestens jedoch
bis 30 Tage vor Reiseantritt, bei kurzfristigeren Buchungen spätestens
innerhalb 3 Werktagen nach Reisebuchung erlangt werden.
Versicherungsdauer: bis max. 31 Tage
Geltungsbereich: Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten bzw. weltweit
Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadenbearbeitung erfolgt
durch die MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für
Reiseversicherungen der MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler für
die R+V Versicherungsgruppe (VB-MDT 2008-A).
Versicherer für die Reisekrankenversicherung ist die R+V-Krankenversicherung AG, für alle anderen
Reiseversicherungen die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG.
Schadenanzeigen sowie die ausführlichen Versicherungsbedingungen erhalten Sie im Internet unter www.mdt24.de.
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